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Böllerverbotszonen Berlin Marzahn-Hellersdorf: Neues Silvesterverbot 2025/26

Allgemeinverfügung untersagt F2-Knallkörper zu bestimmten Zeiten — Schutz für Anwohner, aber unklare Kontrolle

Von Torsten Noack | 22. Dezember 2025
Böllerverbotszonen Berlin Marzahn-Hellersdorf: Neues Silvesterverbot 2025/26 © Susanne Voigt

Zum Jahreswechsel 2025/2026 sorgt ein neues Böllerverbot in Marzahn-Hellersdorf für Diskussionen. Das Bezirksamt hat erstmals eine Allgemeinverfügung erlassen, die das Zünden von Knallkörpern in bestimmten Zeiten untersagt.1

Für viele Anwohner eine Erleichterung – für andere ein unnötiger Eingriff in die Silvester-Tradition. Die Regelung ist klar: Knallkörper der Kategorie F2 mit ausschließlicher Knallwirkung dürfen am 31. Dezember vor 18 Uhr und am 1. Januar nach 7 Uhr nicht gezündet werden.

Was dich erwartet

Warum der Bezirk jetzt durchgreift

Die Beweggründe des Bezirksamts sind nachvollziehbar. In den vergangenen Jahren kam es wiederholt zu missbräuchlichem Umgang mit Pyrotechnik – gerade tagsüber.2

Die Böller wurden „allein wegen ihrer Knallwirkung" gezündet, ohne Rücksicht auf andere Menschen oder Tiere. Brände an Containern und Abfallbehältern, wie sie zuletzt gehäuft in Marzahn-Hellersdorf auftraten, sind oft die traurige Bilanz.

Das Verbot soll vor allem dem Schutz der Anwohner und öffentlichen Einrichtungen dienen, etwa rund um die Mark-Twain-Bibliothek im Freizeitforum Marzahn. Schäden an Menschen, Tieren und Gegenständen sollen vermieden werden – ebenso wie Lärmbelastung und Luftverschmutzung.

Die unbeantwortete Frage: Wer kontrolliert das?

Doch hier zeigt sich ein großes Problem: Während das Verbot auf dem Papier eindeutig formuliert ist, bleibt völlig offen, wie es durchgesetzt werden soll.

Das Bezirksamt gab zu Protokoll, dass das Verbot „vor allem der präventiven Sensibilisierung" diene und man „kein zusätzliches Personal für verstärkte Kontrollen eingeplant" habe.3

Das ist ehrlich, aber auch ernüchternd. Verbotszonen entfalten nur dann Wirkung, wenn sie sichtbar und konsequent überwacht werden. Ohne ausreichende Präsenz von Ordnungsamt und Polizei könnten die schönen Regelungen ins Leere laufen – wie in vielen Jahren zuvor.

Berliner Flickenteppich der Regelungen

Interessanterweise ist das Böllerverbot in Marzahn-Hellersdorf nicht allein. Auch die Bezirke Pankow, Reinickendorf, Friedrichshain-Kreuzberg, Neukölln und Tempelhof-Schöneberg haben entsprechende Regelungen getroffen.4

Berlin hat damit eine Art Flickenteppich von Verbotszonen geschaffen – je nachdem, in welchem Bezirk man Silvester feiert, gelten andere Regeln. Ein generelles stadtweites Verbot, wie es Innensenatorin Iris Spranger fordert, ist rechtlich derzeit nicht möglich.

Der Bundesinnenminister zeigte sich auf der Innenministerkonferenz zwar offen für erweiterte Handlungsspielräume der Kommunen – aber realistische Änderungen gibt es frühestens 2026.

Silvester in Marzahn-Hellersdorf: Was jetzt gilt

Für unseren Bezirk heißt das praktisch: Böller sind erst ab 18 Uhr am 31. Dezember erlaubt und müssen bis 7 Uhr am 1. Januar ruhen. Generell untersagt bleibt das Abbrennen von Pyrotechnik in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen.

Diese Regelung galt bereits vorher und bleibt bestehen. Ob das neue Verbot den Jahreswechsel in Marzahn-Hellersdorf tatsächlich sicherer macht, hängt am Ende von der Bereitschaft der Anwohner ab – und von der Frage, ob der Bezirk seine Ankündigungen ernst nimmt.

Die nächsten Tage werden zeigen, ob Sensibilisierung allein ausreicht oder ob der Bezirk nachlegen muss.

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Torsten Noack
Torsten Noack
Freier Journalist

Freiberuflicher Journalist, Jahrgang 1978, aufgewachsen in Hellersdorf. Kennt den Bezirk noch aus DDR-Zeiten und beobachtet seinen Wandel seitdem mit kritischem, aber wohlwollendem Blick.

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