Lade Datum...
Nachrichten aus Marzahn-Hellersdorf
Notdienstpraxis der Kassenärztlichen Vereinigung
N

Notdienstpraxis der Kassenärztlichen Vereinigung (Eintrag beanspruchen)

2.9 (17 Bewertungen)

Über Notdienstpraxis der Kassenärztlichen Vereinigung

Die Notdienstpraxis der Kassenärztlichen Vereinigung in der Warener Straße im Ortsteil Biesdorf versorgt Patienten außerhalb der regulären Sprechzeiten. Behandelt werden akute Erkrankungen wie Infekte, Magen-Darm-Beschwerden, Verletzungen und Schmerzzustände, sofern kein klinischer Notfall vorliegt. Geöffnet ist die Praxis abends, an Wochenenden und Feiertagen, ergänzt durch den ärztlichen Bereitschaftsdienst über die Notrufnummer 116117. Eine telefonische Voranmeldung über die 116117 oder eine direkte Vorstellung in der Praxis sind beide möglich.

Öffnungszeiten

Montag Geschlossen
Dienstag Geschlossen
Mittwoch Geschlossen
Donnerstag Geschlossen
Freitag 15:00-21:00
Samstag 09:00-21:00
Sonntag 09:00-21:00

Anfahrt

154 X69 Rapsweg/Unfallkrankenhaus
ca. 3 Min. zu Fuß
S5 S+U Wuhletal
ca. 12 Min. zu Fuß
U5 S+U Wuhletal
ca. 12 Min. zu Fuß
Ist das Ihr Unternehmen?

Beanspruchen Sie diesen Eintrag kostenlos, um Ihre Informationen zu verwalten und Ihren Auftritt zu verbessern.

Eintrag beanspruchen

Kundenstimmen aus dem Netz

Zusammenfassung aus öffentlichen Bewertungen

Häufig gelobt
  • Wichtige Anlaufstelle für medizinische Versorgung außerhalb der Sprechzeiten
  • Anbindung an das Unfallkrankenhaus Berlin
  • Ärzte arbeiten teils gründlich trotz hohem Patientenaufkommen
Vereinzelte Kritik
  • Lange Wartezeiten und schwierige telefonische Erreichbarkeit
  • Empfang wird wiederholt als unfreundlich beschrieben
  • Patienten berichten von oberflächlichen Untersuchungen in Einzelfällen

Bewertung schreiben

Kostenlose Marzahn-Hellersdorf Woche

Nach dem Motto von Marzahn-Hellersdorfern für Marzahn-Hellersdorfer verschicken wir einmal pro Woche kostenlos Neuigkeiten zu Events, Aktuelles und Wissenswertes.

Jederzeit kündbar

Mit der Anmeldung stimmen Sie unseren Datenschutzbestimmungen zu.